Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld auch noch den Kindergeldzuschlag beantragen. Der Bundestag hat jetzt das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz wird zum einen der Kindergeldzuschlag erhöht. Zum anderen gibt es auch Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Höchstbetrag beim Kindergeldzuschlag wird um 15 Euro angehoben
Wenn Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, können sie zusätzlich zum Kindergeld den Kindergeldzuschlag in Anspruch nehmen. Dadurch soll ein Abrutschen in Hartz IV verhindert werden. Bislang erhielten die Eltern dann maximal 170 Euro zusätzlich pro Kind im Monat. Durch das Starke-Familien-Gesetz wird der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag ab Juli 2019 um 15 Euro auf 185 Euro im Monat pro Kind angehoben.
Neben einem höheren Maximalbetrag können alleinziehender Eltern außerdem davon profitieren, dass Unterhaltsleistungen zukünftig nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Bisher wurden Unterhaltsleistungen in vollem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet. Ab dem Jahr 2020 ist außerdem geplant, dass der Kindergeldzuschuss nicht mehr schlagartig wegfällt, wenn Eltern mehr verdienen und die Einkommensgrenze überschreiten. Stattdessen soll die Unterstützung durch den Kindergeldzuschlag mit steigendem Einkommen dann nur langsam auslaufen.
Mehr Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket
Zur Unterstützung sozial schwacher Familien wird aber nicht nur der Kindergeldzuschlag erhöht, sondern es gibt auch Verbesserungen beim Bildungs-und Teilhabepaket. In dem Bildungs- und Teilhabepaket hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen gebündelt, mit denen Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien gefördert und unterstützt werden sollen. Dazu gehört das Schulbedarfspaket, das die Anschaffung von notwendigen Schuldmaterialien finanziell unterstützt. Der für die Anschaffung von Schulmaterialien zur Verfügung gestellte Betrag wird von 100 Euro auf 150 Euro erhöht.
Das Starke-Familien-Gesetz sieht außerdem vor, dass Kinder mit Schwierigkeiten in der Schule früher von der Lernförderung profitieren können und nicht erst wenn die Versetzung gefährdet ist. Weiterhin sollen Eltern mit wenig Geld dadurch entlastet werden, dass die Eigenanteile der Eltern für Essen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte wegfallen. Die Bundesregierung hat angekündigt, in dieser Legislaturperiode insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro auszugeben, um die Situation von sozial schwachen Familien in Deutschland zu verbessern.