Im Corona Lockdown können Eltern mehr Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Der Corona Lockdown ist gerade für berufstätige Eltern eine enorme Herausforderung. Um die berufstätigen Eltern in dieser schwierigen Zeit etwas zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Ausweitung des Kinderkrankengelds auf den Weg gebracht.
Verdoppelung der Kinderkrankentage im Corona Lockdown
Die Pläne der Bundesregierung zur Entlastung berufstätiger Eltern sehen vor, die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr wegen dem Corona Lockdown pro Elternteil und Kind von 10 Tage auf 20 Tage zu verdoppeln. Bei Alleinerziehenden erhöht sich die Zahl der Kinderkrankentage, die sie pro Kind in Anspruch nehmen dürfen, auf 40 Tage. Bisher waren es bei Alleinerziehenden 20 Kinderkrankentage. Bei mehr als zwei Kindern sind die Kinderkrankentage allerdings auf maximal 90 Tage gedeckelt. Die geänderten Regeln für das Kinderkrankengeld sollen rückwirkend zum 5. Januar 2021 gelten.
Eigentlich ist das Kinderkrankengeld für Eltern gedacht, die wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit einer Behinderung fällt diese Altersgrenze weg. Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt das Kind betreuen könnte. Das von der Krankenkasse gezahlte Kinderkrankengeld beläuft sich in der Regel auf 90 Prozent des Netto-Verdienstes.
Kinderkrankengeld bei geschlossenen Schulen und Kitas
Wenn im Corona Lockdown Schulen und Kitas zu sind, wissen berufstätige Eltern oft nicht, wohin mit ihrem Nachwuchs. Deshalb soll das Kinderkrankengeld jetzt auch gezahlt werden, wenn Eltern nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder aufgrund geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen müssen. Das Kinderkrankengeld gibt es auch, wenn zwar eine Notfallbetreuung angeboten wird, die Eltern aber gebeten werden, ihre Kinder im Corona Lockdown zu Hause zu lassen oder die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben ist.
Kinderkrankentage auch im Homeoffice beantragbar
Im Corona Lockdown arbeiten viele Eltern im Homeoffice. Auch Eltern, die zu Hause im Homeoffice sind, haben Anspruch auf die Kinderkrankentage. Eltern, die das Kinderkrankengeld beantragen möchten, müssen ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung der Schule oder Kita, dass diese im Corona Lockdown geschlossen ist oder nur eine Notbetreuung anbietet, übermitteln. Außerdem braucht die Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung des Elternteils. Beantragen können das Kinderkrankengeld nur Eltern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Darüber hinaus muss auch das Kind gesetzlich versichert sein. Während Eltern Kinderkrankengeld beziehen, besteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Finanzierung der zusätzlichen Kinderkrankentage entrichtet der Bund zum 1. April 2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro.