Sie fragen sich, ob für volljährige Kinder das Kindergeld bei Arbeitslosigkeit von der Familienkasse weitergezahlt wird. Nachfolgend beantworten wir diese Frage für Sie. Wenn der eigene Nachwuchs keine Stelle finden kann, ist das mit Sicherheit auch für die Eltern belastet. Dazu kommt dann noch die Unsicherheit, wie es mit dem Kindergeld weitergeht. Deshalb erklären wir Ihnen jetzt, unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld bei Arbeitslosigkeit weitergezahlt wird.
Kein Kindergeld ohne Meldung beim Jobcenter
Wenn das arbeitslose Kind noch minderjährig, gibt es auf jeden Fall Kindergeld für die Eltern. Aber auch für volljährige Kinder, die keine Arbeitsstelle finden, kann noch ein Kindergeldanspruch bestehen. Um Kindergeld für ein arbeitsloses Kind zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass das Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist.
Ohne die Meldung als Arbeitssuchender gibt es kein Kindergeld für die Eltern. Die Meldung bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ist für das Kindergeld bei Arbeitslosigkeit auch dann notwendig, wenn das Kind wegen einer Erkrankung zeitweise arbeitsunfähig ist, wie ein Urteil des Finanzgerichts Köln (FG Köln, Urteil vom 10. März 2016, Az. 1 K 560/14) belegt.
Altersobergrenze für das Kindergeld bei Arbeitslosigkeit
Allerdings muss man wissen, dass Eltern nicht zeitlich unbefristet Kindergeld für arbeitslose Kinder bekommen können. Denn es gibt eine Altersobergrenze für das Kindergeld bei Arbeitslosigkeit. Mit den Kindergeldzahlungen ist spätestens dann Schluss, wenn das arbeitslose Kind das 21. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch, wenn der Nachwuchs bis dahin immer noch keinen Job gefunden hat. Zum Vergleich dazu gibt es für volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden oder studieren, deutlich länger Kindergeld. In diesem Fall zahlt die Familienkasse sogar bis zum 25. Geburtstag des Kindes.
Kindergeldanspruch in der Übergangsphase
Nach dem Ende der Schulzeit dauert es oft noch etwas bis man eine Ausbildung anfangen oder ein Studium aufnehmen kann. Doch diese Unterbrechung muss keine negativen Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch der Eltern haben. Denn die Familienkasse zahlt in der Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiter Kindergeld unter der Voraussetzung, dass die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert.
Kindergeldanspruch durch Praktikum retten
Aber aufgepasst: Sollte die Unterbrechung doch länger als vier Monate dauern, kann die Familienkasse das ausgezahlte Kindergeld für den kompletten Zeitraum von den Eltern wieder zurückfordern. Es gibt aber zum Glück auch eine Möglichkeit, wie man den Kindergeldanspruch bei einer länger als vier Monate dauernden Unterbrechung noch retten kann. Zur Rettung des Kindergeldanspruchs muss das volljährige Kind ein Praktikum machen, bei dem ein fachlicher Bezug zum angestrebten Beruf besteht.