Nachfolgend erfahren Sie, wie es um das Kindergeld im Auslandssemester bestellt ist. Wenn ein volljähriges Kind ein Studium absolviert, können die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten. Heutzutage gibt es viele junge Leute, die während ihres Studiums auch ein Semester im Ausland verbringen wollen. Dann stellt sich die Frage, ob es auch Kindergeld im Auslandssemester gibt. Hier erhalten Sie die Antwort.
Wohnsitz im Inland wird im Auslandssemester beibehalten
Der Wohnsitz des Kindes ist maßgeblich für den Kindergeldanspruch. Kindergeld erhalten die Eltern, wenn das Kind seinen Wohnsitz im Inland hat. Ein einzelnes Auslandssemester während des Studiums hat in der Regel keine negativen Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch der Eltern. Bei einem Auslandsaufenthalt, der von vornherein zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung auf bis zu ein Jahr begrenzt ist, geht man davon aus, dass der Wohnsitz im Inland beibehalten wird. Deshalb können die Eltern während des Auslandssemesters weiterhin Kindergeld beziehen. Das gilt unabhängig davon, ob der Student sein Auslandssemester innerhalb oder außerhalb der EU verbringt.
Altersgrenze fürs Kindergeld im Auslandssemester
Für das Kindergeld im Auslandssemester gilt die gleiche Altersgrenze wie beim Studium im Inland. Das hat zur Folge, dass das Kindergeld im Auslandsemester maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes fließt. Danach ist definitiv Schluss mit dem Kindergeld. Beim Zweitstudium kann es allerdings passieren, dass der Kindergeldbezug schon früher endet. Wenn der Student mehr als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht, darf die Familienkasse die Kindergeldzahlung vorzeitig einstellen. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen für geringfügige Beschäftigungen und Tätigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses.
Kindergeld bei mehrjährigem Auslandsstudium
Es ist natürlich auch möglich, dass der Student nicht nur ein einzelnes Auslandssemester während des Studiums einlegen möchte, sondern sogar ein mehrjähriges Auslandsstudium plant. Ob es auch bei einem mehrjährigen Auslandsstudium weiterhin Kindergeld gibt, hängt davon ab, in welchem Land man studiert. Bei einem Auslandsstudium in einem EU-Staat, wie Spanien, Italien oder den Niederlanden läuft die Kindergeldzahlung weiter. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nämlich nicht nur bei einem Wohnsitz im Inland, sondern auch in allen andern Ländern der EU. Das Gleiche gilt auch für die anderen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zu denen Island, Norwegen und Liechtenstein zählen.
Kindergeldanspruch bei Studium außerhalb der EU
Anders sieht die Situation aus, wenn man in einem Land außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraumes studieren möchte. In diesem Fall hängt der Fortbestand des Kindergeldanspruchs von der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie den Zeiten, die im Inland verbracht werden, ab. Bei einem mehrjährigen Auslandsstudium in einem Land außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraumes gibt es auch weiterhin Kindergeld, wenn sich das Kind in der studienfreien Zeit überwiegend im Haushalt der Eltern in Deutschland aufhält. Laut derzeitiger Rechtsprechung, muss der Studierende dafür mehr als 50 % der ausbildungsfreien Zeit in Deutschland bei den Eltern verbracht haben. Dagegen reichen kurze Besuche bei den Eltern nicht für die Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland aus. Da die Beweispflicht bei der Antragsstellung für das Kindergeld den Eltern obliegt, ist es auf jeden Fall ratsam, detaillierte Aufzeichnungen über die ausbildungsfreien Zeiten und die Zeiten des Aufenthaltes im Inland zu führen.