Wenn ihr Kind nach der Schule ein Studium anfängt, haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Bislang mussten die Eltern, um weiterhin Kindergeld zu erhalten, erst wieder die entsprechenden Formulare bei der Familienkasse einreichen. Doch dieser bürokratische Aufwand entfällt nun glücklicherweise. Denn die Familienkasse bietet jetzt einen praktischen, neuen Online-Service an, mit dem sich das Kindergeld im Studium online beantragen lässt. Dadurch gehört das lästige Einreichen der Formulare endlich der Vergangenheit an.
Neues Online-Portal der Familienkasse
Viele Eltern habe bereits die leidvolle Erfahrung gemacht: Obwohl sie bereits seit vielen Jahren für ihr Kind Kindergeld überwiesen bekommen haben, müssen sie, wenn das Kind nach Abschluss der Schulausbildung ein Studium beginnt, wieder viele Formulare der Familienkasse ausfüllen. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Zu diesem Zweck hat die Familienkasse neuen Online-Service eingerichtet, den nervigen Behördengang ersetzt, indem man das Kindergeld im Studium online beantragen kann. Das Einreichen eines Formulars mit Unterschriften ist nicht mehr erforderlich, sodass der ganze Prozess schnell und bürokratiefrei ablaufen kann.
Zugangscode für das Online-Portal der Familienkasse wird verschickt
Wenn die Schulausbildung des Kindes endet, schreibt die Familienkasse die Eltern an. In diesem Schreiben der Familienkasse finden Eltern neben Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal. In diesem Jahr hat die Familienkasse bereits rund 450.000 Schreiben mit einem individuellen Zugangscode verschickt. Die Kindergeldberechtigten können den Code auf der Internetseite der Familienkasse eingeben.
Danach werden die bereits vorhandene Daten der Eltern bzw. des Kindes automatisch angezeigt, so dass eine Eingabe der Daten nicht mehr notwendig ist. Außerdem ermöglicht das neue Online-Portal der Familienkasse auch direkt den Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Der neue Service der Familienkasse ist für Smartphones und Tablets optimiert worden, so dass er auch unterwegs nutzbar ist. Sofern Eltern bereits angeschrieben worden aber noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, kann der Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung genutzt werden.
Kindergeld nach der Schulausbildung
Eltern haben nicht nur Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind nach der Schulausbildung ein Studium beginnt, sondern auch bei einer Ausbildung. In beiden Fällen gilt, dass das Kindergeld maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt wird. Es gilt aber folgende Einschränkung zu beachten: Bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium dürfen die Kinder maximal 20 Stunden pro Wochen nebenher einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ansonsten entfällt der Kindergeldanspruch der Eltern. Es gibt heutzutage auch viele Jugendliche, die nach ihrer Schulausbildung erst einmal ein freiwilliges soziales Jahr machen möchten. Für den Kindergeldanspruch der Eltern ist das aber unproblematisch. Sollte sich das Kind nach der Schulausbildung für ein freiwilliges soziales Jahr entscheiden, bekommen die Eltern auch weiterhin Kindergeld von der Familienkasse.