Hier erfahren Sie, ob ein Anspruch auf Kindergeld in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung besteht. Nachdem der Nachwuchs die Schullaufbahn beendet hat, dauert es oft noch einige Zeit, bis die Ausbildung anfängt. Für die Eltern stellt sich dann, wie es mit dem Kindergeld in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung weitergeht. Nachfolgend wollen wir dieser Frage einmal auf den Grund gehen.
Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn
Viele Schulabgänger wollen, nachdem sie ihren Schulabschluss in der Tasche haben, in der Folge eine Ausbildung machen. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass der Schulabgänger nach dem Ende der Schulzeit noch etwas warten muss, bevor er mit seiner Ausbildung loslegen kann. Zum Glück können die Eltern aber weiter Kindergeld in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung erhalten. Nach § 32 Einkommensteuergesetz besteht nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in der Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ein Kindergeldanspruch.
Übergangsphase darf höchstens vier Monate dauern
Es gibt aber eine Voraussetzung für Kindergeldbezug während dieser Übergangsphase. Entscheidend ist, wie viel Zeit zwischen den Ausbildungsabschnitten liegt. Die Unterbrechung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten darf höchstens vier Monate dauern, um weiterhin einen Kindergeldanspruch zu haben. Sollte die doch Übergangszeit länger als vier Monate dauern, kann die Familienkasse das Kindergeld für den kompletten Zeitraum zurückfordern.
Kindergeld trotz längerer Übergangszeit sicherstellen
Es gibt aber eine Möglichkeit, wie man den Kindergeldanspruch bei einer länger als vier Monate dauernden Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung sicherstellen kann. Um den Kindergeldanspruch zu erhalten, kann das volljährige Kind in dieser Zeit ein Praktikum machen. Dabei gilt es aber zu beachten, dass das Praktikum einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf haben sollte.
Kindergeldanspruch bei der Suche nach einer Ausbildung
Sofern das Kind nach der Schule eine Ausbildung beginnen möchte, aber nicht kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet, können die Eltern auch über die viermonatige Übergangszeit hinaus noch Kindergeld bekommen. Voraussetzung für den Kindergeldbezug bei einer länger andauernden Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz ist aber, dass sich das volljährige Kind auch nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht.
Als Nachweise für das Bemühen einen Ausbildungsplatz zu finden, können beispielsweise Absagen, Eingangsbestätigungen, Zwischennachrichten oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen dienen. Gemeinhin gilt der für den Kindergeldbezug notwendige Nachweis auch als erbracht, wenn das volljährige Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist.