Es gibt positive Nachrichten für alle Eltern, eine Kindergelderhöhung steht vor der Tür. Zu verdanken haben Eltern das dem jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Zweiten Familienentlastungsgesetz. Damit sollen die Familien in Deutschland steuerlich entlastet werden. Neben der Kindergelderhöhung 2021 sieht dieses Gesetz auch eine Anhebung des Kinderfreibetrags vor.
Kindergelderhöhung ab 1. Januar 2021
Das zweite Familienentlastungsgesetz sieht vor, dass das Kindergeld zu Beginn des nächsten Jahres für jedes Kind um 15 Euro im Monat steigen soll. Nach der Kindergelderhöhung 2021 geht das Kindergeld für die ersten beiden Kinder von 204 Euro auf 219 Euro monatlich hoch. Für das dritte Kind gibt es in Zukunft 225 Euro im Monat von der Familienkasse. Vorher waren es 210 Euro im Monat. Für das vierte Kind steigt das Kindergeld durch die Kindergelderhöhung 2021 von 235 Euro auf 250 Euro. Die gleiche Kindergeldhöhe gibt es auch für alle weiteren Kinder, die auf das vierte Kind folgen. Die folgende Tabelle gibt noch mal eine Übersicht, wie viel Kindergeld Eltern vor und nach der Kindergelderhöhung 2021 zusteht.
Anzahl der Kinder | Kindergeld vor dem 1. Januar 2021 | Kindergeld nach dem 1. Januar 2021 |
1. Kind | 204 Euro | 219 Euro |
2. Kind | 204 Euro | 219 Euro |
3. Kind | 210 Euro | 225 Euro |
4. Kind | 235 Euro | 250 Euro |
Jedes zusätzliche Kind | 235 Euro | 250 Euro |
Kinderfreibetrag wird auch erhöht
Zum Start des neuen Jahres soll aber nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag steigen. Es ist vorgesehen, den Kinderfreibetrag im nächsten Jahr um 576 Euro anzuheben. Demnach würde der Kinderfreibetrag für das Jahr 2021 dann auf 8.388 Euro für beide Elternteile ansteigen. Aktuell beläuft sich der Kinderfreibetrag noch auf 7.812 Euro.
Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen, sodass sich deren Steuerlast vermindert. Eltern mit Kindergeldanspruch haben die Wahl zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld. Wer den Kinderfreibetrag steuermindernd nutzen will, kann aber nicht auch noch gleichzeitig Kindergeld beziehen. Denn eins schließt das andere aus. Ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die jeweilige Familie die finanzielle bessere Wahl wäre, hängt immer vom Einkommen der Familie ab. Tendenziell lässt sich sagen, dass das Kindergeld für Familien mit eher geringem Einkommen lohnenswerter ist. Auf der Gegenseite rentiert sich der Kinderfreibetrag in der Regel mehr für Familien mit höheren Einkommen. Das Finanzamt unternimmt bei der Steuererklärung eine Günstigerprüfung, um zu bestimmen, welche der beiden Alternativen für die jeweilige Familie die bessere Wahl ist.
Letzte Kindergelderhöhung im Juli 2019
Die letzte Kindergelderhöhung liegt schon mehr als ein Jahr zurück. Zuletzt wurde das Kindergeld im Juli 2019 erhöht. Zur damaligen Zeit hat man das Kindergeld für jedes Kind um 10 Euro monatlich angehoben. Durch die Kindergelderhöhung im Juli 2019 stieg das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 194 Euro im Monat auf 204 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhöhte sich das Kindergeld von 200 Euro statt 210 Euro monatlich. Für das vierte und alle nachfolgenden Kinder gab es nach der damaligen Kindergelderhöhung 235 Euro statt 225 Euro im Monat. Im selben Jahr mit stieg der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr pro Kind für beide Elternteile.