einkommenschwache Es gibt positive Nachrichten für die einkommensschwachen Familien in Deutschland. Die finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien mit Kindern hat die Bundesregierung zu Beginn des neuen Jahres ausgeweitet. Zum 1. Januar 2023 gibt es eine Kinderzuschlag Erhöhung. Der Maximalbeitrag, den Eltern mit geringem Einkommen erhalten können, steigt von 229 Euro im Monat pro Kind auf 250 Euro im Monat pro Kind.
Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag
Der Anspruch auf Kinderzuschlag an den Kindergeldanspruch geknüpft. Das hat zur Folge, dass Eltern nur dann einen den Kinderzuschlag beantragen können, wenn sie auch Kindergeld bekommen. Darüber hinaus ist der Anspruch auf Kinderzuschlag auch an eine Mindesteinkoomensgrenze gekoppelt. Daher müssen Eltern, um den Kindergeldzuschlag beantragen zu können, ein festgelegtes Mindesteinkommen vorweisen können. Die Mindesteinkommensgrenze für Elternpaare beläuft sich auf 900 Euro im Monat. Für Alleinerziehende liegt die Mindesteinkommensgrenze bei 600 Euro im Monat.
Dagegen wurde die ste Höchsteinkommensgrenze, die es früher beim KInderzuschlag gab, zum 01. Januar 2020 abgeschafft und durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Daraus resultiert, dass der Kinderzuschlag nicht mehr komplett wegfällt, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigt, sondern mit steigendem Einkommen schreitweise reduziert wird. Wenn man auf einfache Weise überprüfen möchte, ob man die Einkommensvoraussetzungen für die Beantragung des Kinderzuschlags erfüllt, kann man den Kinderzuschlags-Check auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwenden.
Finanzielle Unterstützung für Schulbedarf steigt 2022
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben zusätzlich die Möglichkeit, durch das Schulbedarfspaket finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Schulmaterial zu erhalten. Im Jahr 2023 erhöht sich der im Rahmen des Schulbedarfspaktes zur Verfügung gestellte Betrag. Für die Anschaffung von Schulmaterialien, wie etwa Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, stehen im Kalenderjahr 2022 dann 174 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird auf die beiden Schulhalbjahre aufgeteilt. Zunächst kann ein Teilbetrag in Höhe von 116 Euro für erste Schulhalbjahr abgerufen werden. Den restlichen Betrag in Höhe von 58 Euro bekommen die Kinder dann für das zweite Schulhalbjahr.